AGB


Allgemeines

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung, nicht anders und schriftlich vereinbart wurden.  Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von zwei.null ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Stillschweigende Anerkennungen werden nicht akzeptiert und es werden jegliche Verpflichtungen aus diesen von uns gewiesen.

Vertragsabschluss

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Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn zwei.null nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat, sei es per eMail, Whats-App oder Messenger. Dies gilt als Auftragsbestätigung! Offerte ohne Annahmefrist sind unverbindlich. 

Haftungsausschluss

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zwei.null übernimmt keine Haftung für das Gravurergebnis von unbekannten Materialien und Gegenständen. Wenn immer möglich, soll vom Auftraggeber ein Muster mitgereicht werden um die Reaktion des Materials zu testen.

Naturmaterialien

Bei einem Naturprodukten wie z.Bsp. Holz, Schiefer, Sandstein,... ist Wuchs, Struktur und Maserung bei jedem Produkt anders. Jedes Stück ist einzigartig. Daher sind Abweichungen Produktebedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

Liefer- und Leistungsumfang

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Für den Umfang, Ausführung, sowie Leistungen ist die Auftragsbestätigung inklusive Dokumente, auf welche diese verweist, massgebend. Darüberhinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.  
Alle technischen Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nur für den Zweck, für welchen sie ausgehändigt wurden, und nur in dem zur Vertragserfüllung nötigen Ausmass verwendet werden. 

Bemusterung

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Musteranfertigung: Bemusterungskosten werden pauschal - je nach Aufwand verrechnet. Sollte es sich um eine Serienproduktion handeln, bei der mindestens 50 Stück produziert werden, werden diese Kosten bei Auftragserteilung erlassen, sofern der Auftrag ohne Änderung erteilt wird. Kommt ein Auftrag nach der Bemusterung nicht zu Stande oder fallen auf Wunsch des Bestellers Änderungen am Werkstück an, werden die Aufwände (Design- und Einrichtkosten, Gravurkosten für das Muster und Versand) dem Besteller in Rechnung gestellt.

Muster mit Foto für die Freigabe:  Es muss berücksichtigt werden, dass Belichtungs-, Glanz- und Weissabgleichsdifferenzen auf dem Foto vom Original abweichen können. Über im Nachhinein über falsch interpretierte Bildwiedergabe kann kein Regress gemacht werden. 


Muster mit Versand: Bei dieser Variante fallen Versandkosten an, die in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon ob es zu einem Auftrag kommt. Zu beachten ist ebenfalls, dass die angegebene Lieferfrist erst ab dem Zeitpunkt der Freigabeerteilung zu laufen beginnt. 

Preise/Zahlungsbedingungen

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Die Preise verstehen sich in EURO und exklusive der aktuellen MwSt. Falls nicht anders vereinbart beträgt die Zahlungsfrist innerhalb 14 Tage. Zu zahlen ist das netto Total, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Gebühren o.Ä. zwei.null kann pro Mahnung eine Gebühr von 15,- € erheben.   

Eigentumsvorbehalt

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Sämtliche von zwei.null erstellten Daten oder Produkte sind dessen Eigentum. Geleistete Zahlungen des Bestellers für das Aufbereiten der Daten oder Designs gelten als anteilige Zahlung. Somit bleiben diese Gegenstände Eigentum von zwei.null. Diese dürfen frei jeglicher Verpflichtung oder Einschränkung gegenüber dem Besteller auch für andere Zwecke verwenden werden. 

Lieferfrist

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Die Lieferfrist beginnt, sobald alle für die Produktion notwendigen Dokumente oder Daten, sowie eine allfällige Musterfreigabe vorliegen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn zwei.null vor deren Ablauf dem Besteller die Versandbereitschaft meldet. Verzögert sich die Lieferung durch ein Ereignis, welches zwei.null trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern kann, oder verzögert sich die Lieferung durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers, oder liegt ein Fall höherer Gewalt vor, dass die Vertragsparteien trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern können, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. 

Annahmeprüfung der Lieferung

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Soweit üblich prüft zwei.null die Lieferungen und Leistungen vor Versand bzw. vor Übergabe. Der Besteller prüft die Lieferungen und Leistungen direkt nach deren Erhalt. Allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Wird eine Rüge unterlassen, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Mängel wird zwei.null so rasch als möglich beheben, und der Besteller hat uns hierzu Gelegenheit zu geben. Der Besteller kann wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen keine weiteren Ansprüche und Rechte geltend machen.